Baumfällungen
Bäume haben wie Menschen eine Lebenserwartung. Ist diese überschritten, der Baum krank oder in Stand- oder Bruchsicherheit gefährdet, kann es angebracht sein, einen Baum zu fällen. Andere Gründe können Bauvorhaben oder unzumutbare Beschattung sein. Betrachtet man den gesamten Baumbestand eines Objektes, ist es auch häufig sinnvoll, bestimmte Bäume zugunsten von konkurrierenden Bäumen mit höherem Gartenwert zu entfernen.
Neben normalen Baumfällungen sind wir spezialisiert auf solche, bei denen der Baum nicht im Ganzen fallen kann: Dabei wird der Baum mit Einsatz von Seilklettertechnik (SKT) abgetragen, Ast- und Stammstücke werden abgeseilt, um darunterliegende Gebäude oder Pflanzungen nicht zu beschädigen. Eine solche Problemfällung in Bildern haben auf einer Extra-Seite dargestellt.
Im Vergleich zur Arbeit mit Hubarbeitsbühnen hat die Baumfällung mit Seilklettertecnik mehrere Vorteile, einer davon ist die örtliche Unabhängigkeit: Schwere Maschinen wie Arbeitsbühnen benötigen breite Zufahrten, festen Untergrund und einen sicheren Stand – dem Baumkletterer reicht eine schmale Gartenpforte. Dort wo die Arbeitsbühne durch ihren hohen Bodendruck Flurschäden verursacht, arbeiten Kletterer und Bodenhelfer nahezu rückstandslos. Halteverbotszonen oder sogar Straßensperren müssen nicht eingerichtet werden.
Möchten sie das Stammholz behalten, schneiden wir ihnen entsprechende Stamm- und Aststücke auf Kaminlänge. Andernfalls kümmern wir uns gern um Abtransport und Entsorgung des Baumes.
- Informationen über Techniken der Baumfällung in der Wikipedia
Baumfällung mit Fällgenehmigung nach der Baumschutzverordnung Hamburg
Baumschnitt und Baumfällungen dürfen in Hamburg nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 14. März durchgeführt werden. In der Baumschutzverordnung ist geregelt, ob Sie eine behördliche Ausnahmegenehmigung benötigen: Dies trifft in der Regel auf alle Laub- und Nadelbäume zu, deren Stammumfang auf 1,30 Meter Höhe 79cm oder mehr beträgt.
- Hamburger Baumschutzverordnung (pdf)
- Den Fällantrag (pdf) können Sie online ausfüllen und per Post an das Naturschutzreferat Ihres zuständigen Bezirksamtes schicken.